Samstag, 26. November 2011

Cannabis im Straßenverkehr.

Bei der theoretischen Prüfung zum Erwerb des Führerschein Klasse B ist zu lesen: "Welche dieser Substanzen können schon nach einmaligem Konsum zu einer dauerhaften Fahruntüchtigkeit führen?" Als Antwort darauf wird "Marihuana, Haschisch" neben "Heroin, Kokain, Amphetamine" und "LSD" angegeben. Das mögen zwar alles bewusstseinserweiternde Drogen sein, doch eine dauerhafte Wirkung nach einmaligem (!) Konsum ist nicht bei ihnen allen gegeben. Der Konsum von Cannabis (Wirkstoff: THC) hat keine bis heute erwiesenen Langzeitwirkungen auf Gehirn, Körper oder Bewusstsein. Natürlich sollte man sich nach der Aufnahme nicht gleich in den Wagen schwingen, doch eine dauerhafte Fahruntüchtigkeit ist nicht der Fall. Alle Wirkungen von THC sind reversibel, also nicht bleibend und kurzzeitig. Neben der medizinischen Beweislage, fehlt es der Aussage auch an rechtlichem Hintergrund. Das sogenannte "Haschisch-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1994 besagt, man könne "nicht davon ausgehen, dass gelegentlicher Konsum zu einer dauerhaften Fahruntüchtigkeit führe."

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